Berufshaftpflicht für Kammerberufe
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Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater u.w.
Diese Berufshaftpflichtversicherung stellt für Kammerberufe eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung wie z.B. für Rechtsanwälte (§51 BRAO) dar. Neben Rechtsanwälten, Notare und Steuerberater müssen auch vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer eine derartige Pflichtversicherung abschließen. Diese vorgeschriebene Pflichtversicherung für aller Kammerberufe deckt das Risiko ab, dass durch einen Fehler bei der Berufsausübung dem Mandanten/Dritten, ein finanzieller Nachteil entsteht. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt also somit die berufliche Existenz des Versicherten und aber auch den Geschädigten im Schadensfall ab.
Was deckt die Berufshaftpflichtversicherung ab?
Leider sind in der Berufshaftpflichtversicherung z.B. für Kammerberufe nur lediglich Vermögensschäden abgesichert. Sach- und Personenschäden sind in dieser Pflichtversicherung ausgeschlossen und müssen/sollten durch eine zusätzliche Bürohaftpflichtversicherung versichert werden.
- Haftung bei Berufsversehen / Beratungs- und Dokumentationsfehler
- Fehler von Mitarbeitern, Angestellten und freien Mitarbeitern
- Bewertungsfehler, Rechenfehler, Mess- und Analysefehler, Fristversäumnis,
- Verletzung von Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten, Verletzungen von Urheberrechts-, Markenrechts-, Persönlichkeits- und Bildrechtsverletzungen,
- Abwehr unberechtigter / überhöhter Schadenersatzforderungen und ggf. Übernahme der Gerichtskosten (passiver Rechtsschutz)
- Haftung in der Sozietät (z. B. bei Berufsversehen von Kollegen)
- Haftung bei anwaltsfremden Tätigkeiten (z. B. als Insolvenzverwalter)
- Personen- und Sachschäden (Bei Einschluss Betriebshaftpflichtversicherung)
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben:
- Rechtsanwälte
- Anwaltsnotare
- Patentanwälte
- Notare
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Vereidigte Buchprüfer
- Insolvenzverwalter
- Ärzte / Apotheker
- Architekten / Ingenieure
- Bewachungsunternehmen
- Immobilienverwalter
- Vermittler von Immobilienkrediten
- Finanzanlagen / Versicherungen
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung empfohlen:
- Berufsbetreuer
- Büroservice
- Journalisten
- Immibilienmakler
- IT- Berufe
- Heilnebenberufe
- Bau- Handwerk
- Handel, Gewerbe
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